Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung der Fotostudios „Brooklyn" und „Gaia" sowie zugehöriger Ausstattung und Technik durch die BAAZD GmbH („Vermieter") an den Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die Buchung erfolgt per Anfrage über die Website, E-Mail oder Telefon. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Der gebuchte Zeitraum umfasst Auf- und Abbau; das Studio ist zum vereinbarten Ende der Buchung geräumt und besenrein zu übergeben.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung; der Vermieter kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Zusätzlich in Anspruch genommene Stunden oder Equipment werden nach Aufwand berechnet.
Stornierungen bedürfen der Textform. Die konkreten Fristen und etwaige Stornogebühren werden bei Buchung mitgeteilt bzw. individuell vereinbart. Bereits geleistete Anzahlungen können bei kurzfristiger Absage einbehalten werden. Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
Das Studio darf nur zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Die maximale Personenzahl sowie geltende Hausregeln sind einzuhalten. Bauliche Veränderungen, das Anbringen von Klebeband/Nägeln an Wänden sowie der Einsatz offener Flammen, Pyrotechnik oder gefährlicher Stoffe bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Rauchen ist in den Innenräumen nicht gestattet.
Der Mieter behandelt Räume, Mobiliar, Props und Technik pfleglich. Für Schäden, die während der Mietzeit durch den Mieter, seine Mitarbeiter, Gäste oder beauftragte Dritte entstehen, haftet der Mieter. Das Studio ist im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen; übermäßige Verschmutzung kann gesondert berechnet werden. Der Mieter ist für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (u. a. Arbeits-, Jugend- und Persönlichkeitsschutz) im Rahmen seiner Produktion selbst verantwortlich.
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für mitgebrachte Gegenstände des Mieters wird keine Haftung übernommen.
Kann die Leistung aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Ausfall der Infrastruktur) nicht erbracht werden, ist der Vermieter von der Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.